Rechtlicher Hinweis: Buerodienstleistung-Fiedler führt die vom Gesetzgeber nach Steuerberatungsgesetz §6 Nr. 4 und Nr. 3 erlaubten Dienstleistungen, wie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und das fertigen der laufenden Lohnabrechnung und Lohnanmeldung durch.